So werde ich Mitglied
Die Zeichnungsfrist startet am 26. Oktober 2020 und endet am 15. November 2020. Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich. Sie muss rechtsgültig unterzeichnet werden und ist postalisch an die angegebene Adresse zu senden. Der Beitrittsvordruck ist unter Formulare erhältlich.
Dabei ist auch anzugeben, wie viele Anteile insgesamt gezeichnet werden. Der Vorstand prüft anschließend, ob die Voraussetzungen der Satzung für die Mitgliedschaft erfüllt werden, und bestätigt die Mitgliedschaft. Die neuen Mitglieder erteilen gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der gezeichneten und vom Vorstand bestätigten Geschäftsanteile.