Häufige Fragen
Welche Zielsetzung verfolgt die Bürgerwindparkgenossenschaft AbensBlersum eG?
Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft: Die Bürgerwindparkgenossenschaft AbensBlersum eG verfolgt das Ziel, gemeinsam mit ihren Mitgliedern den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz in der Region voranzutreiben. Dazu wird sie entsprechende Maßnahmen und Projekte fördern. Die Genossenschaft möchte interessierte Personen mit dieser Internetseite und einem Flyer über die Möglichkeiten erneuerbarer Energien in der Region informieren und sich für eine breitere Akzeptanz einsetzen. Im Zuge dessen sollen die Mitglieder der Genossenschaft auch von den Vorteilen der Energiewende profitieren.
Wer darf der Bürgerwindparkgenossenschaft AbensBlersum beitreten?
Mitglied werden können natürliche Personen mit erstem Wohnsitz in den Ortschaften Blersum, Burhafe, Buttforde, Funnix und Uttel. Diese Ortschaften liegen um den Windpark AbensBlersum herum. Auch Minderjährige können Mitglieder werden. Sie werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten.
In welchem Zeitraum können Genossenschaftsanteile gezeichnet werden?
Die Zeichnungsfrist startet am 26. Oktober 2020 und endet am 15. November 2020.
Wie kann ich der Bürgerwindparkgenossenschaft AbensBlersum beitreten?
Die Erklärung des Beitritts erfolgt schriftlich. Die Beitrittserklärung ist unter Formulare erhältlich und kann online ausgefüllt werden. Nach Ausdruck der ausgefüllten Beitrittserklärung muss diese rechtsgültig unterzeichnet werden und ist dann postalisch an die angegebene Adresse zu senden. In der Beitrittserklärung ist auch anzugeben, wie viele Anteile insgesamt gezeichnet werden. Der Vorstand prüft anschließend, ob die satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllt sind, und bestätigt die Mitgliedschaft. Die neuen Mitglieder erteilen gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der gezeichneten und vom Vorstand bestätigten Geschäftsanteile.
Wie viele Geschäftsanteile gibt es?
Bis zum Ende der Zeichnungsfrist sollen bis zu 2000 Geschäftsanteile von je 500 Euro breit gestreut sein. Der Geschäftsanteil beträgt 500 Euro. Der Geschäftsanteil ist sofort voll einzuzahlen. Ein Mitglied kann sich mit bis zu vier weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Maximal sind somit pro Mitglied fünf Geschäftsanteile möglich. Bei Überzeichnung können (höhere) Beteiligungswünsche gegebenenfalls nicht erfüllt werden. Es wird das Ziel verfolgt, möglichst vielen Einwohnern eine Mitgliedschaft zu ermöglichen. Schade wäre eine Unterzeichnung, weil dann das Angebot der Windparkbetreiber unzureichend genutzt werden würde.
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Nach vollständiger Einzahlung des Geschäftsanteils/der Geschäftsanteile ist dies nicht der Fall.
Wer kann nicht Mitglied der Bürgerwindparkgenossenschaft AbensBlersum eG werden?
Dies sind Personen, die ihren ersten Wohnsitz nicht in den Ortschaften Blersum, Burhafe, Buttforde, Funnix und Uttel haben. Weder die derzeitigen unmittelbaren Gesellschafter der Windpark Abens-Nord Beteiligungs GmbH, Windpark Abens-Nord GmbH & Co. KG, der Zweite Windpark Abens-Nord GmbH & Co. KG, der Windpark AbensBlersum GmbH & Co. KG noch deren Ehepartner/Lebenspartner, Abkömmlinge oder Schwiegerkinder dürfen eine Mitgliedschaft erwerben.
Wie ist die Beendigung der Mitgliedschaft in der Genossenschaftsatzung geregelt?
Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Kündigung (§ 5 Abs. 1)
b) Übertragung des Geschäftsguthabens (§ 6 Abs. 1)
c) Tod eines Mitgliedes (§ 7)
d) Ausschluss (§ 9).