Geschichte der Genossenschaft
Am 25. August 2020 wurde die Bürgerwindparkgenossenschaft AbensBlersum eG gegründet. Satzungsgemäßer Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder sowie deren sozialer und kultureller Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ermöglicht ihren Mitgliedern, beim Ausbau der regenerativen Energieerzeugung in der Region Wittmund mitzuwirken.
Die Genossenschaft verfolgt das Ziel, gemeinsam mit ihren Mitgliedern den Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutz in der Region voranzutreiben. Dazu wird sie entsprechende Maßnahmen und Projekte fördern. Die Genossenschaft möchte über ihre Homepage und einen Flyer Interessierte über die Möglichkeiten erneuerbarer Energien in der Region informieren und sich für eine breitere Akzeptanz einsetzen. Im Zuge dessen sollen zukünftige Mitglieder der Genossenschaft auch von den Vorteilen der Energiewende profitieren.
Ausgangspunkt der Genossenschaftsgründung ist das Versprechen der Gesellschafter der Windpark AbensBlersum GmbH & Co. KG, die Bürger mit 20 Prozent an deren Kommanditkapital und somit an den Ergebnissen des Windparks mit 7 Windenergieanlagen des Typs Enercon E 101 mit jeweils 3,05 MW Nennleistung zu beteiligen. Als ersten Schritt plant die Genossenschaft diese Beteiligung zu erwerben. Vorstellbar sind aber viele weitere Aktivitäten, wie Beratungen oder Investitionen auf dem Gebiet der regenerativen Energien.
Nächste Aufgabe der Gremien der Genossenschaft wird es sein, Mitglieder zu gewinnen, die mit mindestens einem Geschäftsanteil der Genossenschaft beitreten. Mitglied werden können natürliche Personen (auch Minderjährige) mit erstem Wohnsitz in den Ortschaften Blersum, Burhafe, Buttforde, Funnix und Uttel. Die auf der Gründungsversammlung beschossene Satzung legt den Wert eines Geschäftsanteils auf 500 Euro fest.